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   OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21 (Wx)   

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https://dejure.org/2022,14581
OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21 (Wx) (https://dejure.org/2022,14581)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.03.2022 - 19 W 62/21 (Wx) (https://dejure.org/2022,14581)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. März 2022 - 19 W 62/21 (Wx) (https://dejure.org/2022,14581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1162 BGB, § 1170 BGB, § 1171 BGB, § 1192 Abs 1 BGB, § 58 Abs 1 FamFG
    Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Gewillkürte Verfahrensstandschaft für einen Grundschuldgläubiger

  • notar-drkotz.de

    Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 58 Abs. 1
    Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Voraussetzungen einer Antragsberechtigung; Gewillkürte Verfahrensstandschaft für einen Grundschuldgläubiger; Nicht auffindbarer Grundschuldbrief

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12

    Zu den Voraussetzungen einer Antragsberechtigung nach § 467 Abs. 2 FamFG in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
    Dies kann mit der Beschwerde überprüft werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 16); insofern genügt eine formelle Beschwer (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, 15).

    Eine gewillkürte Verfahrensstandschaft ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit möglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 18; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 22 und Beschluss vom 07.05.2013, 25 Wx 21/13 - juris, Rn. 15; KG MDR 2015, 362 - juris, Rn. 10; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 23 Rn. 52).

    Denn in der Überlassung der Löschungsbewilligung durch den Grundschuldgläubiger liegt das Einverständnis, mit der Grundschuld nach Belieben zu verfahren (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 22 und Beschluss vom 07.05.2013, 25 Wx 21/13 - juris, Rn. 15; vgl. auch Staudinger/Wolfsteiner, BGB (2019), § 1162 Rn. 11).

    Einer wirksamen Abtretung der Grundschuld durch die Erblasser steht wiederum entgegen, dass die Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs gemäß § 892 BGB i. V. m. §§ 1192 Abs. 1, 1155 BGB nicht vorliegen, wenn keine auf den eingetragenen Grundschuldgläubiger zurückführende Reihe öffentlich beglaubigter Abtretungserklärungen vorliegt (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 22; vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 26).

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - 25 Wx 21/13

    Voraussetzungen der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
    Eine gewillkürte Verfahrensstandschaft ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit möglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 18; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 22 und Beschluss vom 07.05.2013, 25 Wx 21/13 - juris, Rn. 15; KG MDR 2015, 362 - juris, Rn. 10; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 23 Rn. 52).

    Denn in der Überlassung der Löschungsbewilligung durch den Grundschuldgläubiger liegt das Einverständnis, mit der Grundschuld nach Belieben zu verfahren (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 22 und Beschluss vom 07.05.2013, 25 Wx 21/13 - juris, Rn. 15; vgl. auch Staudinger/Wolfsteiner, BGB (2019), § 1162 Rn. 11).

    Gegen diese Annahme spricht auch, dass die Grundschuld nur dann auf den Grundstückseigentümer übergeht und dort zur Eigentümergrundschuld wird, wenn der Eigentümer auf das dingliche Recht leistet und die Grundschuld damit ablöst (unzutreffend insofern die vom Amtsgericht seiner Entscheidung zugrundegelegten Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 07.05.2013, 25 Wx 21/13 - juris, Rn. 18ff. und vom 12.06.2019, 3 Wx 39/19, Rn. 23).

  • OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17

    Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs in gewillkürter Verfahrensstandschaft -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
    Dies kann mit der Beschwerde überprüft werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 16); insofern genügt eine formelle Beschwer (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, 15).

    Eine gewillkürte Verfahrensstandschaft ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit möglich (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 18; OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 22 und Beschluss vom 07.05.2013, 25 Wx 21/13 - juris, Rn. 15; KG MDR 2015, 362 - juris, Rn. 10; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 23 Rn. 52).

    Einer wirksamen Abtretung der Grundschuld durch die Erblasser steht wiederum entgegen, dass die Voraussetzungen eines gutgläubigen Erwerbs gemäß § 892 BGB i. V. m. §§ 1192 Abs. 1, 1155 BGB nicht vorliegen, wenn keine auf den eingetragenen Grundschuldgläubiger zurückführende Reihe öffentlich beglaubigter Abtretungserklärungen vorliegt (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.07.2017, 34 Wx 110/17 - juris, Rn. 22; vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 - juris, Rn. 26).

  • BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11

    Darlehen eines Sozialhilfeträgers zur Deckung von Elternunterhalt: Einwand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
    Der Rückgewähranspruch ist nach Wahl des Sicherungsgebers auf Abtretung der Grundschuld, deren Aufhebung oder den Verzicht auf das dingliche Recht gerichtet (BGH NJW 2013, 1676 - juris, Rn. 16; BGH NJW-RR 1996, 234 - juris, Rn. 14; Staudinger/Wiegand, BGB (2019), vor §§ 1191ff. Rn. 170).

    Macht der Sicherungsgeber einen Anspruch auf Abgabe einer grundbuchrechtlichen Löschungsbewilligung geltend und gibt der Sicherungsnehmer die entsprechende Erklärung ab, enthält diese gleichzeitig die grundbuchrechtliche Erklärung der Aufgabe des Rechts nach § 875 BGB (BGH NJW 2013, 1676 - juris, Rn. 16).

  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13

    Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
    Kommt es - wie hier - dann nicht zur Löschung des Rechts im Grundbuch, besteht das Recht des bisherigen Grundpfandrechtsgläubigers fort (vgl. BGH NJW-RR 2015, 915 - juris, Rn. 11).
  • BGH, 29.01.2009 - V ZB 140/08

    Voraussetzungen eines Aufgebotsverfahrens gegen den eingetragenen aber unbekannt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
    Dem Ausschließungsbeschluss nach § 1170 Abs. 2 BGB kommt gestaltende Wirkung zu; durch ihn erwirbt derjenige das aufgebotene Grundpfandrecht, dem das belastete Grundstück bei Erlass des Ausschlussbeschlusses gehört (BGH NJW-RR 2009, 660 - juris, Rn. 28; OLG Bremen, Beschluss vom 28.07.2014, 1 W 22/14 - juris, Rn. 20).
  • BGH, 17.09.2002 - VI ZR 147/01

    Freistellung von der dinglichen Haftung aus einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
    Bei der Leistung des persönlichen Schuldners auf die Forderung erlischt diese zwar nach § 362 BGB, die zu sichernde Grundschuld bleibt jedoch aufgrund der fehlenden Akzessorietät zur Forderung unberührt (BGH NJW-RR 2003, 11 - juris, Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - 3 Wx 39/19

    Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren für einen Grundschuldbrief

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
    Gegen diese Annahme spricht auch, dass die Grundschuld nur dann auf den Grundstückseigentümer übergeht und dort zur Eigentümergrundschuld wird, wenn der Eigentümer auf das dingliche Recht leistet und die Grundschuld damit ablöst (unzutreffend insofern die vom Amtsgericht seiner Entscheidung zugrundegelegten Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 07.05.2013, 25 Wx 21/13 - juris, Rn. 18ff. und vom 12.06.2019, 3 Wx 39/19, Rn. 23).
  • BGH, 11.10.1995 - XII ZR 62/94

    Rechte und Pflichten in einer Ehegattengesellschaft; Rechte des Sicherungsgebers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
    Der Rückgewähranspruch ist nach Wahl des Sicherungsgebers auf Abtretung der Grundschuld, deren Aufhebung oder den Verzicht auf das dingliche Recht gerichtet (BGH NJW 2013, 1676 - juris, Rn. 16; BGH NJW-RR 1996, 234 - juris, Rn. 14; Staudinger/Wiegand, BGB (2019), vor §§ 1191ff. Rn. 170).
  • OLG Bremen, 28.07.2014 - 1 W 22/14

    Zu den Voraussetzungen der Glaubhaftmachung nach § 450 Abs. 1 FamFG im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21
    Dem Ausschließungsbeschluss nach § 1170 Abs. 2 BGB kommt gestaltende Wirkung zu; durch ihn erwirbt derjenige das aufgebotene Grundpfandrecht, dem das belastete Grundstück bei Erlass des Ausschlussbeschlusses gehört (BGH NJW-RR 2009, 660 - juris, Rn. 28; OLG Bremen, Beschluss vom 28.07.2014, 1 W 22/14 - juris, Rn. 20).
  • KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14

    Kraftloserklärung Grundschuldbrief - Aufgebotsverfahren durch belasteten

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